Patienten – Neuaufnahme

 

Am 27.11.2026 können Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben schicken:

NAME des Kindes

GEBURTSDATUM des Kindes

IHRE Telefonnummer für die Kontaktaufnahme

VORBEHANDLER (z.B. ZEUS, andere sozialpsychiatrische Praxis etc.)

GRUND der gewünschten Aufnahme IN WENIGEN STICHWORTEN

Voraussetzung für eine Behandlung ist das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten. 

Wenn wir das Kind aufnehmen können, werden wir Sie telefonisch kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in jedem Quartal nur begrenzte Kapazitäten für die Aufnahmen haben.

 

Herzlich willkommen

auf dieser Website und in meiner Praxis für psychisch belastete Kinder und Jugendliche.

Eine psychische Erkrankung zu meistern, ist eine besondere Herausforderung, bei der wir Sie und Dich auf Ihrem und Deinem Weg begleiten und unterstützen möchten.

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Dr. med. Antje Tria

Heinrich-Nordhoff-Str. 99
38440 Wolfsburg

TEL          

0 53 61 / 8 67 88 11

FAX

0 53 61 / 8 67 88 10

E-MAIL     

info@praxis-antje-tria.de


Praxisöffnungszeiten:

Mo

   8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 - 17.15 Uhr

Di

   8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 - 17.15 Uhr

Mi

   8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 - 17.15 Uhr

Do

   8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 - 17.15 Uhr

Fr

  geschlossen

sowie nach Vereinbarung.

 

Rezept- Anrufbeantworter

(nur bei Folgerezepten möglich!)

Damit es bei der Abholung von Folge-Rezepten schneller geht, nennen Sie bitte:

  • Namen, Vornamen des Kindes
  • Geburtsdatum
  • Medikament und Dosis

Ihre Rezeptwünsche sprechen Sie bitte, 2 Tage vor gewünschtem Abholtag, auf unseren Rezept-Anrufbeantworter.

Zu Beginn jedes neuen Quartals (01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.) muss die Versichertenkarte des Kindes / des Jugendlichen in der Praxis eingelesen werden. Erst danach können wir ein eRp veranlassen, welches einen Werktag später gegen Vorlage der Versichertenkarte in jeder Apotheke eingelöst werden kann.

BTM-Rezepte und Verordnungen sind weiterhin als Papierversion erhältlich. Wenn Sie diese zu Beginn eines Quartals bestellt haben, müssen Sie die Versichertenkarte beim Abholen mitbringen. 

Aufgrund von Lieferengpässen oder Lieferausfällen von Medikamenten (insbesondere von BTMs) ist es hilfreich, in Ihrer Apotheke nach der Verfügbarkeit des gewünschten Medikaments zu fragen. Das erspart Ihnen einen doppelten Weg in die Praxis, um ein nicht einlösbares Rezept gegen ein neues zu tauschen.

Bitte beachten Sie zudem: BTM-Rezepte haben nur eine Gültigkeit von 7 Tagen und verfallen danach!